LV Organisation
Der geschäftsführende Vorstand
Von der Jahreshauptversammlung, gemäß der Satzung, auf 3 Jahre gewählte Mitglieder des Landesverband Westfalen e.V. Der geschäftsführende Vorstand nimmt sämtliche beim Landesverband anfallenden Geschäfte und deren Aufgaben wahr, soweit die JHV nichts anderes beschließt.
Der/die 1.Vorsitzende führt den Landesverband.Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2.Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt im Sinne § 26 BGB.
Geschäftsführender Vorstand und Vorsitzende der Kreisgruppen. Dieser tagt jährlich zweimal (rechtzeitig vor der Landesausscheidungsprüfung und der JHV).
Er ist ferner einzuberufen,wenn die Hälfte der Mitglieder des Gesamtvorstandes dieses unter schriftlicher Angabe der Gründe verlangt.
Ehrenrat bestehend aus Vorsitzenden und 2 Beisitzern/innen und für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Der Landesverband Westfalen e.V. ist unterteilt in 7 Kreisgruppen
141 Mitgliedsvereine mit über 6000 Mitgliedern
